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112Lebensgefahr116117Arzt, akut
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Pflegeperson fällt aus – was tun? Ein klarer Leitfaden für Angehörige

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Lebensgefahr? Sofort 112. Akut ärztlich, nicht lebensbedrohlich: 116117.

Wenn die Person, die zu Hause pflegt, plötzlich ausfällt, entsteht schnell Druck. Wichtig ist zuerst eine ruhige Einordnung: Handelt es sich um einen medizinischen Notfall – oder um eine pflegerische Versorgungslücke, die ebenfalls schnell gelöst werden muss?

Schritt 1: Gibt es Lebensgefahr?

Bei Atemnot, Bewusstlosigkeit, starken Brustschmerzen, plötzlicher Lähmung, starker Blutung oder einem schweren Sturz rufen Sie sofort die 112.

Schritt 2: Braucht es eine ärztliche Beurteilung?

Bei akuten Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 erreichbar.

Schritt 3: Die Pflege ist nicht gesichert

Liegt kein medizinischer Notfall vor, aber die Versorgung zu Hause ist nicht gesichert, kann PND Nordrhein in NRW – im Umkreis von etwa 100 km, mit eigenem Personal unterstützen – nach Klärung des Bedarfs und freier Kapazität. Ergänzend helfen:

  • Ihr bestehender ambulanter Pflegedienst
  • Ihre Pflegekasse
  • ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe
  • eine unabhängige Pflegeberatung

Welche Leistungen es heute schon gibt

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr. Verhinderungspflege ist für bis zu 8 Wochen im Jahr möglich, auch stundenweise. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, klärt Ihre Pflegekasse.

Kontakt zum PND

PND-Servicenummer: 0800 100 0 100. Ihr Anliegen können Sie auch über den Wegweiser „Hilfe einordnen“ und das Anfrageformular auf dieser Website schildern. Eine Anfrage ist noch keine Einsatzbestätigung; der Einsatz erfolgt nach Bedarfsklärung und verfügbarer Kapazität.

Quellen zu diesem Beitrag

Abgerufen am 6. Oktober 2026. Beträge und Fristen können sich ändern – verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.