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112Lebensgefahr116117Arzt, akut
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Typische Situationen

Wann hilft der PND?

Typische Situationen, in denen der PND unterstützen kann – mit eigenem Personal in NRW – im Umkreis von etwa 100 km. Jeder Fall wird einzeln geklärt.

Jeder Fall beginnt mit einer pflegefachlichen Klärung. Ein Einsatz wird vereinbart, wenn er pflegefachlich passt und Kapazität, Entfernung, Qualifikation sowie gegebenenfalls die erforderliche Verordnung vorliegen. Keine garantierte Zeit bis zum Einsatz, keine pauschale Kostenübernahme.

Abgrenzung

Wer ist zuständig?

  • Sofort 112Bewusstlosigkeit, schwere Atemnot, Schlaganfallzeichen, starke Brustschmerzen, starke Blutung, schwere Verletzung oder andere akute Lebensgefahr.
  • 116117 / ärztlich klärenReguläres über die Hausarztpraxis. 116117 bei dringendem ärztlichem Bedarf, der außerhalb der Sprechzeiten nicht warten kann und nicht lebensbedrohlich ist.
  • PND anfragenDringendes pflegerisches Problem oder kurzfristige Versorgungslücke ohne akute Lebensgefahr.
  • Regulären Dienst planenRoutinepflege, Haushalt, langfristige Betreuung und nicht dringende Änderungen.

Der PND ist ein privater pflegerischer Dienst – keine Behörde und nicht gleichrangig mit 112 oder 116117.

Was ist passiert? – Welche Unterstützung? – Wann andere Stelle?

Typische Situationen, in denen der PND unterstützen kann

Symbolbild des Pflegerischen Notdienstes: Die betreuende Person fällt plötzlich aus

Beispiel A

Die betreuende Person fällt plötzlich aus

Was ist passiert?
Die Hauptpflegeperson wird krank oder kann unerwartet nicht kommen; die Versorgung für die nächsten Stunden ist nicht gesichert.
Welche vereinbarte Unterstützung kommt infrage?
Kurzfristige Grundversorgung, Lagerung, Transfer oder Unterstützung bei der Ausscheidung durch unser Team – danach geordnete Übergabe.
Wann ist eine andere Anlaufstelle nötig?
Bei Lebensgefahr 112. Bei dringenden ärztlichen Beschwerden 116117 oder die Hausarztpraxis.
Symbolbild des Pflegerischen Notdienstes: Vereinbarte Pflege kann kurzfristig nicht stattfinden

Beispiel B

Vereinbarte Pflege kann kurzfristig nicht stattfinden

Was ist passiert?
Der reguläre Pflegedienst kann einen zeitkritischen Besuch, etwa am Abend, kurzfristig nicht leisten.
Welche vereinbarte Unterstützung kommt infrage?
Eine klar vereinbarte pflegerische Maßnahme durch unser Team, nach Kapazität.
Wann ist eine andere Anlaufstelle nötig?
Wenn neue ärztliche Warnzeichen hinzukommen: 116117, bei Lebensgefahr 112.
Symbolbild des Pflegerischen Notdienstes: Nach Klinikentlassung fehlt die Anschlussversorgung

Beispiel C

Nach Klinikentlassung fehlt die Anschlussversorgung

Was ist passiert?
Die Person ist zu Hause, aber die vereinbarte Anschlussversorgung startet verspätet oder fällt aus.
Welche vereinbarte Unterstützung kommt infrage?
Zeitlich begrenzte Überbrückung geeigneter pflegerischer Maßnahmen und organisierte Übergabe.
Wann ist eine andere Anlaufstelle nötig?
Medizinische Fragen klären Klinik, Hausarztpraxis oder 116117. Keine Krankenhausbehandlung zu Hause.
Symbolbild des Pflegerischen Notdienstes: Ein Dienst braucht vereinbarte Bereitschaft

Beispiel D

Ein Dienst braucht vereinbarte Bereitschaft

Was ist passiert?
Ein Pflege- oder Betreuungsdienst möchte Randzeiten, Wochenenden oder Ausfälle absichern.
Welche vereinbarte Unterstützung kommt infrage?
Unterstützung in vorab vereinbarten Bereitschaftsfenstern mit dokumentierter Rückmeldung an das Team des Dienstes.
Wann ist eine andere Anlaufstelle nötig?
Medizinische Notfälle gehen immer an 112 bzw. 116117.
Symbolbild des Pflegerischen Notdienstes: Zeitkritische Hilfe bei der Grundpflege

Beispiel E

Zeitkritische Hilfe bei der Grundpflege

Was ist passiert?
Hilfe bei Körperpflege, Ausscheidung, Lagerung oder Transfer kann nicht bis zur nächsten regulären Tour warten.
Welche vereinbarte Unterstützung kommt infrage?
Begrenzte pflegerische Unterstützung, sofern kein medizinischer Notfall vorliegt.
Wann ist eine andere Anlaufstelle nötig?
Bei Schmerzen, Verwirrtheit oder Atemproblemen ärztlich klären; bei Lebensgefahr 112.
Symbolbild des Pflegerischen Notdienstes: Verband ist gelöst oder durchnässt

Beispiel F · nur nach Verordnung und Qualifikation

Verband ist gelöst oder durchnässt

Was ist passiert?
Ein Verband sitzt nicht mehr sicher, ohne starke Blutung oder Kreislaufprobleme.
Welche vereinbarte Unterstützung kommt infrage?
Pflegerische Wundversorgung nur im zulässigen Rahmen, mit geklärter Verordnung und passender Qualifikation.
Wann ist eine andere Anlaufstelle nötig?
Bei starker Blutung oder deutlicher Verschlechterung sofort 112 bzw. ärztliche Hilfe.
Symbolbild des Pflegerischen Notdienstes: Katheterbeutel oder Stomaversorgung ist undicht

Beispiel G · nur nach Verordnung und Qualifikation

Katheterbeutel oder Stomaversorgung ist undicht

Was ist passiert?
Das Versorgungssystem ist undicht oder hat sich gelöst.
Welche vereinbarte Unterstützung kommt infrage?
Pflegerische Kontrolle und Versorgung im Kompetenzrahmen und bei geklärter Grundlage.
Wann ist eine andere Anlaufstelle nötig?
Bei starken Schmerzen, Fieber, Blutung oder fehlendem Urinabfluss ärztlich abklären; bei Lebensgefahr 112.
Symbolbild des Pflegerischen Notdienstes: Nach einem Sturz

Beispiel H · nur nach Verordnung und Qualifikation

Nach einem Sturz

Was ist passiert?
Eine Person ist gestürzt und braucht Hilfe.
Welche vereinbarte Unterstützung kommt infrage?
Pflegerische Unterstützung erst, wenn eine Verletzung ärztlich bzw. durch den Rettungsdienst abgeklärt ist oder sicher keine Warnzeichen bestehen. Online-Fragen schließen keine Verletzung aus.
Wann ist eine andere Anlaufstelle nötig?
Bei Kopfverletzung, Bewusstseinsstörung, starken Schmerzen, Fehlstellung, Blutverdünnern oder Unsicherheit: 112 bzw. ärztliche Abklärung.
Symbolbild des Pflegerischen Notdienstes: Palliative Versorgung gerät aus dem Plan

Beispiel I · nur nach Verordnung und Qualifikation

Palliative Versorgung gerät aus dem Plan

Was ist passiert?
Bei einem palliativ versorgten Menschen entsteht außerhalb der Regelzeiten ein pflegerisches Problem.
Welche vereinbarte Unterstützung kommt infrage?
Vereinbarte pflegerische Unterstützung und Koordination – im Rahmen des vorhandenen Notfallplans.
Wann ist eine andere Anlaufstelle nötig?
Bei unbeherrschbaren Symptomen: zuständige ärztliche oder SAPV-Struktur, bei Lebensgefahr 112.
Symbolbild des Pflegerischen Notdienstes: Medikamentengabe oder Behandlungspflege droht auszufallen

Beispiel J · nur nach Verordnung und Qualifikation

Medikamentengabe oder Behandlungspflege droht auszufallen

Was ist passiert?
Eine zeitgebundene Maßnahme kann vom regulären Dienst nicht erbracht werden.
Welche vereinbarte Unterstützung kommt infrage?
Nur bei ärztlicher Verordnung, passender Qualifikation und geklärter Grundlage.
Wann ist eine andere Anlaufstelle nötig?
Ohne geklärte Grundlage: behandelnde Praxis oder 116117; bei Lebensgefahr 112.
Beispiele mit dem Hinweis „nur nach Verordnung und Qualifikation“ setzen eine passende fachliche Grundlage voraus. Lebensgefahr: sofort 112. Dringender ärztlicher Bedarf ohne Lebensgefahr: 116117.

Konzeptionelle Orientierung

Was wir aus anderen Ländern lernen

Internationale Beispiele dienen nur der konzeptionellen Orientierung. Sie sind keine deutsche Rechts- oder Abrechnungsgrundlage und kein Leistungsversprechen.

Schweiz – Spitex

Regionale Pflege und Unterstützung zu Hause, je nach Gebiet mit erweiterter Erreichbarkeit und klar geregelten kommunalen Leistungsaufträgen.

England – Urgent Community Response

Zentraler Zugang, fachliche Triage, kurzfristige Stabilisierung zu Hause und dokumentierte Weiterleitung. Die dortige Zwei-Stunden-Vorgabe wird ausdrücklich nicht auf den PND übertragen.

Dänemark – kommunale Akutfunktionen

Zeitlich begrenzte, qualifizierte Akutpflege im Zusammenspiel mit Hausärzten, Kliniken und Regelpflege.

Abgeleitet für den PND

  1. 1. Ein Zugangspunkt
  2. 2. Pflegefachliche Ersteinschätzung
  3. 3. Begrenzte Intervention
  4. 4. Klare Eskalation
  5. 5. Dokumentierte Rückgabe
  6. 6. Regionales Partnernetz