Pflegerische Unterstützung
Eigenes PND-Team in NRW, einschließlich Köln: pflegefachliche Klärung, Einsatz nach Kapazität, klare Weiterleitung an 112/116117.
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Konkrete Lücken entstehen etwa, wenn nach einer Entlassung die Anschlussversorgung verspätet startet, eine pflegende Person plötzlich ausfällt oder ein Pflegedienst einen Besuch am Abend oder Wochenende nicht leisten kann.
Zu prüfende Annahme: Manche dieser Situationen landen bei 112 oder 116117, obwohl pflegerische Unterstützung ausreichen könnte. Ob das zutrifft, soll eine Evaluation zeigen – eine Entlastung ist nicht belegt.
Eigenes PND-Team in NRW, einschließlich Köln: pflegefachliche Klärung, Einsatz nach Kapazität, klare Weiterleitung an 112/116117.
Netzwerkpartner aus Pflege, Kliniken, Beratung, Apotheken, Hilfsmitteln und mehr. Pflegerische Einsätze nur durch zugelassene Partner mit gesonderter Einsatzvereinbarung.
Dokumentierte Übergabe an Pflegedienst, Hausarztpraxis oder Pflegeberatung.
Eigenes Einsatzgebiet
Eigenes Personal in NRW – im Umkreis von etwa 100 km. Ein Einsatz wird nach fachlicher Klärung, Leistungsumfang und freier Kapazität vereinbart. Der Radius ist keine automatische Einsatzgarantie und keine garantierte Fahrzeit.
Partnernetz · im Ausbau
Hier bauen wir ein Netz geeigneter PND-Partner auf. Eine Versorgung ist nur dort möglich, wo eine Partnerschaft bestätigt ist – keine NRW-weite Verfügbarkeit.
Organisatorisches Zusammenspiel, keine technische Anbindung. Der PND ersetzt weder Entlassmanagement noch Pflegedienst, sondern überbrückt kurzfristige Lücken.
Plant die Entlassung und organisiert die Anschlussversorgung.
Übernimmt die reguläre häusliche Versorgung.
Überbrückt, wenn die Versorgung kurzfristig ausfällt, und gibt dokumentiert zurück.
Rückweg: Der PND übergibt an Pflegedienst, Hausarztpraxis oder Pflegeberatung. Bei medizinischen Notfällen gilt immer 112 bzw. 116117.
Diese Bereiche wollen wir auswerten. Keine Zielwerte, keine Wirkungsversprechen, solange keine bestätigte Messung vorliegt.
Zielwert: wird nicht vorab festgelegt
Zielwert: wird nicht vorab festgelegt
Zielwert: wird nicht vorab festgelegt
Zielwert: wird nicht vorab festgelegt
112 und 116117 bleiben eigenständig zuständig; es besteht keine technische Anbindung an Rettungsleitstellen.
Zeitplan und Prüfkriterien: Pilotprojekt & Fahrplan
Rechtsstand: 6. Oktober 2026
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt als Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 vor. Es ist noch kein geltendes Recht. Aus dem geplanten Überbrückungsbudget besteht heute kein Anspruch. Es ist ein Gesetzgebungsvorhaben – keine heutige Abrechnungsgrundlage.
Abgerufen am 6. Oktober 2026. Rechtsinhalte können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.