Wissen
Wissen und häufige Fragen

Fragen und Antworten
Wann rufe ich die 112?
Bei lebensbedrohlichen Notfällen oder Warnzeichen wie Atemnot, Bewusstlosigkeit, starken Brustschmerzen, Lähmungserscheinungen, starken Blutungen oder einer schweren Verletzung. Im Zweifel: 112.
Wann ist die 116117 richtig?
Reguläre ärztliche Anliegen klären Sie über Ihre Hausarzt- oder Facharztpraxis. Die 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst – für dringende Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können.
Was ist ein pflegerischer Notdienst?
Er hilft, wenn die häusliche Pflege ungeplant ausfällt – etwa weil eine pflegende Person erkrankt – und kein medizinischer Notfall vorliegt. PND Nordrhein bietet das heute mit eigenem Personal in NRW – im Umkreis von etwa 100 km, einschließlich Köln.
Meine Pflegeperson fällt plötzlich aus – was kann ich tun?
Prüfen Sie zuerst, ob Lebensgefahr besteht (112) oder dringend ärztliche Hilfe nötig ist (116117). Ist die Pflege zu Hause nicht gesichert, kann der PND im eigenen Gebiet in NRW mit eigenem Personal unterstützen – nach Klärung des Bedarfs und freier Kapazität. Ergänzend helfen Ihr bestehender Pflegedienst, die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt, etwa bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.
Wo ist der PND tätig?
Mit eigenem Personal in NRW – im Umkreis von etwa 100 km. Der Radius ist ungefähr und keine automatische Einsatzgarantie. Für weitere Regionen in NRW bauen wir ein Partnernetz auf; dort ist eine Versorgung nur möglich, wenn ein geeigneter Partner bestätigt ist.
Wann ist der PND erreichbar?
Die Erreichbarkeitszeiten werden hier veröffentlicht, sobald sie verbindlich bestätigt sind. Wir sagen keine 24/7-Erreichbarkeit und keine feste Zeit bis zum Einsatz zu.
Kommt das eigene Team oder ein Partner?
Im eigenen Gebiet in NRW übernimmt das eigene PND-Team. In anderen Regionen kann ein geeigneter PND-Partner übernehmen – aber nur dort, wo eine solche Partnerschaft bestätigt ist.
Wie läuft eine Anfrage ab?
1. Anliegen und Einsatzort klären. 2. Pflegebedarf, Leistungsumfang und freie Kapazität prüfen. 3. Leistung und Kosten vor der Beauftragung abstimmen. 4. Vereinbarte Versorgung durchführen, dokumentieren und geordnet übergeben.
Was kostet ein Einsatz – zahlt die Pflegekasse?
Vor einer Beauftragung werden Leistungsumfang, voraussichtliche Kosten und mögliche Kostenträger geklärt. Ob eine Erstattung möglich ist, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen, der konkreten Leistung und den Abrechnungsmöglichkeiten ab. Eine pauschale Kostenübernahme gibt es nicht.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Das hängt von der Leistung ab. Leistungen der Pflegeversicherung wie Verhinderungspflege setzen in der Regel einen Pflegegrad (meist ab 2) voraus. Ob eine konkrete Unterstützung ohne Pflegegrad möglich ist und wer sie bezahlt, klären wir vor der Beauftragung.
Gibt es ein Überbrückungsbudget?
Ein Überbrückungsbudget ist im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vorgesehen. Der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 ist noch kein geltendes Recht; heute besteht daraus kein Anspruch.
Kann mein Pflegedienst Bereitschaft an den PND übertragen?
Ja. Pflege- und Betreuungsdienste können definierte Bereitschaftsfenster mit dem PND vereinbaren – etwa für Randzeiten, Wochenenden oder Ausfälle. Gebiet, Zeiten, Leistungsumfang, Vergütung und Übergabe werden vorher schriftlich festgelegt.
Was kostet die Netzwerkpartnerschaft?
Die Teilnahme als Netzwerkpartner ist kostenfrei. Das heißt nicht, dass Versorgungsleistungen kostenfrei sind. Netzwerkpartner fahren nicht automatisch zu Einsätzen; dafür gibt es die Rolle PND-Partner mit gesonderter Vereinbarung.
Ist PND Nordrhein eine Behörde?
Nein. PND Nordrhein ist ein privater Anbieter. Wir sind keine Behörde, keine Kassenärztliche Vereinigung, nicht an Rettungsleitstellen angebunden und handeln nicht im Auftrag des Landes oder der Pflegekassen.
Kosten und Finanzierung
Was kostet Hilfe – und wer zahlt?
Vor einer Beauftragung werden der vereinbarte Leistungsumfang, die voraussichtlichen Kosten und mögliche Kostenträger geklärt. Eine Erstattung hängt von den persönlichen Voraussetzungen, der konkreten Leistung und den Abrechnungsmöglichkeiten des ausführenden Anbieters ab.
Eigenanteile, Anfahrt und mögliche Zuschläge werden transparent genannt, sobald die Tarife veröffentlicht sind. Die kostenfreie Netzwerkpartnerschaft bedeutet nicht, dass Versorgungsleistungen kostenfrei sind.
Mögliche Leistungen der Pflegeversicherung, etwa Verhinderungspflege, erklärt unser Ratgeber.
Aktueller Rechtsstand (PNOG)
Rechtsstand: 6. Oktober 2026
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt als Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 vor. Es ist noch kein geltendes Recht. Aus dem geplanten Überbrückungsbudget besteht heute kein Anspruch. Es ist ein Gesetzgebungsvorhaben – keine heutige Abrechnungsgrundlage.
Quellen und Aktualisierungsstand
Abgerufen am 6. Oktober 2026. Rechtsinhalte können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.
Ausführliche Beiträge finden Sie im Ratgeber.