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Pilotprojekt

Pilotprojekt & Fahrplan

Der eigene Versorgungsbetrieb in NRW, einschließlich Köln, läuft. Ausbau und Auswertung des Partnernetzes in NRW sind ein eigenes Vorhaben.

Phasen

Der eigene Versorgungsbetrieb ist aktuell in Betrieb. Grundlagenprüfungen und Partneraufbau laufen weiter; Auswertung und Ausbau sind geplant.

  1. 0

    Phase 0

    Grundlagen

    Grundlagen erarbeitet · Prüfungen laufen
    • Rechtliche Prüfung und Trägerstruktur
    • Datenschutz- und Sicherheitskonzept
    • Abläufe für Koordination und Übergabe
  2. 1

    Phase 1

    Partnernetz aufbauen

    läuft weiter
    • Geeignete Partner in NRW gewinnen
    • Partnerkriterien und Vereinbarungen abstimmen
    • Kennzahlen methodisch festlegen
  3. 2

    Phase 2

    Eigener Versorgungsbetrieb

    aktuell in Betrieb
    • Eigenes Personal in NRW – im Umkreis von etwa 100 km
    • Einsatz nach Bedarfsklärung und Kapazität
    • Klare Weiterleitung an 112/116117
  4. 3

    Phase 3

    Auswertung

    geplant
    • Sicherheit, Abläufe und Bedarf prüfen
    • Ergebnisse offen dokumentieren
    • Entscheidung über den Netzausbau
  5. 4

    Phase 4

    Ausbau

    geplant
    • Nur bei geltender Rechts- und Vertragsgrundlage
    • Weitere Teile NRWs möglich
Sicherheitsgrundsatz: Kein 24/7-Versprechen ohne verbindlich gesicherte Besetzung.

Betriebsmodell

Eigenes Einsatzgebiet

In NRW, einschließlich Köln

Eigenes Personal in NRW – im Umkreis von etwa 100 km. Ein Einsatz wird nach fachlicher Klärung, Leistungsumfang und freier Kapazität vereinbart. Der Radius ist keine automatische Einsatzgarantie und keine garantierte Fahrzeit.

Partnernetz · im Ausbau

Weitere Regionen in NRW

Hier bauen wir ein Netz geeigneter PND-Partner auf. Eine Versorgung ist nur dort möglich, wo eine Partnerschaft bestätigt ist – keine NRW-weite Verfügbarkeit.

Prüfkriterien für die nächsten Schritte

Der Ausbau des Partnernetzes beginnt erst, wenn diese Kriterien erfüllt sind.

Recht

Rechtsgrundlage, Haftung und Datenschutz sind geklärt.

Partner

Geeignete PND-Partner haben sich verbindlich beteiligt.

Kapazität

Verbindlich besetzte Bereitschaftsfenster liegen vor.

Vergütung

Die Finanzierung der Einsätze ist geklärt.

Sicherheit

Weiterleitung an 112 und 116117 ist geregelt und dokumentiert.

Nachfrage

Der Bedarf in der Region ist belegt.

Stopp-Kriterium: Ohne verbindliche Besetzung gibt es kein 24/7-Versprechen.

Rechtsstand: 6. Oktober 2026

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt als Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 vor. Es ist noch kein geltendes Recht. Aus dem geplanten Überbrückungsbudget besteht heute kein Anspruch. Es ist ein Gesetzgebungsvorhaben – keine heutige Abrechnungsgrundlage.

Quellen und Aktualisierungsstand

Abgerufen am 6. Oktober 2026. Rechtsinhalte können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.

Mehr dazu: Für Institutionen · Partner werden