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Pflegeversicherung: Die wichtigsten Leistungen für die Pflege zu Hause

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Lebensgefahr? Sofort 112. Akut ärztlich, nicht lebensbedrohlich: 116117.

Die Pflegeversicherung unterstützt Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad. Welche Leistungen es gibt, hängt vom Pflegegrad und von der Art der Versorgung ab. Hier die wichtigsten Bausteine für die Pflege zu Hause.

Pflegegeld (ab Pflegegrad 2)

Wird die Pflege zu Hause von Angehörigen oder anderen ehrenamtlich Pflegenden sichergestellt, zahlt die Pflegekasse monatlich Pflegegeld. Laut Bundesgesundheitsministerium:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Pflegesachleistung

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege, rechnet er über die Pflegesachleistung mit der Pflegekasse ab. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich kombinieren.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit 1. Juli 2025 gibt es dafür einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (Pflegegrade 2 bis 5), jeweils für bis zu 8 Wochen im Jahr. Details in den Ratgeber-Beiträgen „Verhinderungspflege“ und „Kurzzeitpflege“ (siehe „Weitere Beiträge“). Beträge sind Stand 6. Oktober 2026 – verbindlich ist die Auskunft der Pflegekasse.

Was sich ändern soll

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30. September 2026 sieht Änderungen vor, unter anderem ein Überbrückungsbudget für pflegerische Akutsituationen. Er ist noch kein geltendes Recht; heute besteht daraus kein Anspruch.

Beratung

Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall gibt Ihre Pflegekasse. Kostenlose Beratung bieten auch Pflegestützpunkte.

Quellen zu diesem Beitrag

Abgerufen am 6. Oktober 2026. Beträge und Fristen können sich ändern – verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.